Im Zuge der Gesundheitsreform haben sich die Zuzahlungen zum 1.1.2004 geändert:
- Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, also auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
- Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes + 10 Euro pro Rezept.
- Zuzahlungen müssen nur bis zur Belastungsgrenze entrichtet werden. Diese liegen bei 2% des Bruttojahreseinkommens, bei chronisch Kranken: 1%. Sammeln sie deshalb Ihre Zuzahlungsbelege!
- Befreiungsbescheinigungen gelten nur, wenn sie nach dem 1.1.2004 ausgestellt sind.
- Zuzahlungen werden auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen erhoben.
- Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.
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